Gemeinde Welle
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
Bebauungsplan „Dreyers Feld“ mit örtlicher Bauvorschrift
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Gemeinde Welle hat in seiner Sitzung am 27.08.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Dreyers Feld“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ebenfalls hat der Rat der Gemeinde Welle in seiner Sitzung am 27.08.2025 auf Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan (städtebaulicher Entwurf) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung ist es, im Süden von Welle, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung von Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zu schaffen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Dreyers Feld“ mit örtlicher Bauvorschrift ist im beiliegenden Übersichtsplan auf der nachfolgenden Seite durch eine schwarze unterbrochene Linie kenntlich gemacht.
Die Gemeinde Welle führt nun auf Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan (städtebaulicher Entwurf) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch. Zu Beginn des Verfahrens erhält die Öffentlichkeit somit Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, über die Planungsinhalte sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Außerdem wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der vom Rat beschlossene Vorentwurf zum Bebauungsplan (städtebaulicher Entwurf) mit Begründung wird in der Zeit vom
20. Februar 2026 bis einschließlich den 23. März 2026
im Internetportal der Gemeinde Welle (https://welle.orts.app/) veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während der oben angeführten Veröffentlichungsfrist in der Samtgemeinde Tostedt, Fachbereich „Bauen und Planung“, Zimmer 409, Schützenstraße 26a, 21255 Tostedt, während der Öffnungszeiten aus.
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können Stellungnahmen vorgebracht werden. Diese Stellungnahmen können per E-Mail an: verwaltung@welle-nordheide.de übermittelt werden oder auch schriftlich bei der Gemeinde Welle (Hauptstraße 25, 21261 Welle) abgegeben werden. Bei der Samtgemeinde Tostedt (Anschrift siehe oben) können Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Öffnungszeiten der Samtgemeinde Tostedt:
montags von 07.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
dienstags von 07.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
mittwochs von 09.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags von 07.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
freitags von 07.30 bis 12.30 Uhr
Übersichtsplan (genordet, ohne Maßstab)
Welle, den 12.02.2026