Der Gemeinderat der Gemeinde Welle hat in seiner Sitzung am 16.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Dreyers Feld“ mit örtlicher Bauvorschrift gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Zeitgleich werden gemäß § 4 (2) BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt.
Nachfolgend finden sich alle dazugehörigen Unterlagen als PDFs.
Bekanntmachung der Gemeinde Welle:
Anhänge: