Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Juli 2022 wurden gemäß Anordnung der straßenverkehrsbehördlichen Abteilung des Landkreises Harburg in Kampen im Bereich der Landesstraße 141 (Tostedter Straße) und der Kreisstraßen 65 (Am Schützenplatz) und 66 (Dorfstraße und Am Mühlenberg) insgesamt fünf Ortstafeln versetzt. Sprich, der als innerörtlich und damit als besonders geschützt anzusehende Bereich, wurde erheblich verkleinert.
Ich hatte in meiner Funktion als Bürgermeister hierzu an einer Begehung teilgenommen, ohne vorher über die Hintergründe informiert worden zu sein. Bereits vor Ort hatte ich mich dennoch intensiv, letztlich aber vergeblich, gegen alle dort vereinbarten Ortstafelversetzungen zur Wehr gesetzt.
Nach der Versetzung der Beschilderung erreichten mich verständlicherweise sehr viele aufgebrachte AnruferInnen aus Kampen, aber auch aus Welle. In Gesprächen mit dem Landkreis Harburg konnte ich dann wenigstens erreichen, dass die Ortstafel aus Richtung Welle kommend wieder an den ursprünglichen Ort zurückversetzt wurde. Der jetzt auch im Bereich der Bushaltestelle Dorfstraße mit 100 km/h zu fahrender zulässiger Höchstgeschwindigkeit zu befahrende Bereich wurde durch Beschilderung auf 50 km/h reduziert.
Der Bereich der Windmühle Kampen, welcher jetzt ebenfalls nicht mehr zur geschlossenen Ortsschaft gehörte und ursprünglich mit einer Beschilderung 70 km/h zu fahrender zulässiger Höchstgeschwindigkeit beschildert worden war, konnte nach intensiven Gesprächen ebenfalls auf eine modifizierte Beschilderung von 50 km/h zu fahrender zulässiger Höchstgeschwindigkeit reduziert werden.
Da dennoch für uns als Rat der Gemeinde Welle diese unnötige und von niemandem geforderte oder auch nur thematisierte Ortstafelversetzung nicht hingenommen werden sollte, wurde ein Rechtsbeistand zu Rate gezogen. Da die Gemeine aufgrund gerichtlich festgestellter fehlender Betroffenheit jedoch nicht selber klagen durfte, wurde eine diesbezügliche Klage nun allein von Schützen- und Windmühlenverein, und damit leider ohne gemeindliche Beteiligung, eingereicht.
Abgesehen von der deutlich geschwindigkeitsreduzierenderen Wirkung von Ortstafeln gegenüber "einfachen Verkehrszeichen" ist in den beklagten, jetzt außerörtlichen Bereichen, das Abstellen von Fahrzeugen jetzt verkehrswidrig und damit als ordnungswidriges Falschparken zu ahnden.
Wer soll das verstehen?
Schützen- und Windmühlenverein nebst Rechtsbeistand werden nun durch das Verwaltungsgericht Lüneburg (Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg) auf richterliche Anordnung zu folgendem Termin geladen:
mündliche Verhandlung
Mittwoch, den 26. März 2025,
09:30 Uhr,
Sitzungsaal I.
Als Rat der Gemeinde Welle würden wir uns sehr freuen, wenn möglichst viele Mitbürgerinnen und Mitbürger aus unserer Gemeinde als Zuhörer persönlich an dem Termin teilnehmen würden.
Melden Sie sich gerne auch wegen der Bildung von Fahrgemeinschaften bei mir (01577/4286135) oder verwaltung@welle-nordheide.de).
Vielen Dank
Gerd Schröder
(Bürgermeister)